News
Hier erfahren Sie Neuigkeiten aus dem Bereich des Führerscheins, wie z. B.: über die neu eingeführten Richtlinien der Europäischen Union oder über Fortschritte in der Diskussion über den einheitlichen Führerschein für alle EU-Mitglieder.
Über aktuelle Änderungen der Straßenverkehrsordnung halten wir Sie ebenso auf dem Laufenden...
Füllen Sie ganz einfach das beiliegende Formular aus und schon sind Sie immer auf dem neusten Stand in Sachen Führerschein und sämtlichen Repressalien, die dazugehören.
17. Dezember 2017
Unser Fahrschulen bleiben vom 27.12.2017 - 01.01.2018
geschlossen.
Wir wünschen auf diesen Wege, allen Fahrschüler, Freunden und Bekannten, ein frohes Weihnachtsfest, ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2018


Euer Fahrschulteam
W. Belau
01.Februar.2017
------Ab sofort bilden wir auch auf Automatik aus-----

Hyndai Santa Fe 2,2l CRDI Allrad Automatik
30. Juni 2016 !!!!!! Wichtig !!!!!!
Ab sofort wurde der Betrieb in der Fahrschule Stuhr / Moordeich eingestellt.
Bei Fragen bitte 0177 - 850 45 90 anrufen.
Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.
Fahrschulteam W. Belau
23.04.2015 Neu
Am Donnerstag den 30. April bleibt die Fahrschule in Stuhr / Moordeich
wegen dem 1. Mai geschlossen.
Es findet auch kein Theorieunterricht statt.
Am 06. 01.2015 ist das Fahrschulteam Wolfgang Belau wieder für Euch da.
!! Prost Neujahr !!
23. Dezember 2014
Wir wünschen Euch und eurer Familie,
ein ruhiges und besinnliches Weihnachtfest
Euer Fahrschulteam W. Belau
19. Dezember 2104
Die Zweigstelle in Moordeich bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen d.h.
vom 22. 12. 2014 bis zum 05. 01. 2015
28. August.2014
Geänderte Öffnungszeiten für Kattenturm und Moordeich.
Siehe Kontakt!!!!!
01.08.2014
!!!!! Ferieninfo !!!!!
Für Moordeich:
Am Dienstag den 05.08.2014 und 12.08.2014 bleibt die Fahrschule komplett geschlossen.
Für Kattenturm:
Am Donnerstag den 07.08.2014 und 14.08.2014 bleibt die Fahrschule komlpett geschlossen.
14.04.2014
Bremen/Stuhr - Moordeich
Seit dem 14.04.2014 haben wir eine weitere Zweigstelle in 28816 Stuhr-Moordeich,
Stuhrer Landstr. 1, eröffnet.
In den ehemaligen Räumen "der Fahrschule Mix", werden wir individuell auf die Belange unserer Fahrschüler eingehen.
Sprechen Sie mit uns und machen Sie sich ein Bild von unserer zukunftsorientierten Vorgehensweise auf dem Fahrschulsektor.
Modernste Fahrzeuge und technisch neuster Stand in der Theorie, helfen ihre Fahrschulausbildung zur einer bleibenden Erinnerung, die schnell zum Erfolg führt.
Seien Sie/Ihr herzlichst Willkommen.
Fahrschulteam
Wolfgang Belau

Neue Fahrerlaubnisklassen ab 2013
Führerscheinklasse A1
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt für die Führerscheinklasse A1 keine Sonderauflagen mehr. Das Tempolimit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige wird bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und eine Motorleistung von maximal 11 kW aufgehoben. Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 und 4, die vor dem 01. April 1980 ausgestellt wurde, dürfen diese Klasse weiterhin fahren.
Neu: Führerscheinklasse A2
( Das war die alte Führerscheinklasse A beschränkt )
Diese Fahrerlaubnisklasse ist ab 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25 kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg.
Neu: Führerscheinklasse B96
!!! Ausbildung ohne Prüfung !!!!
Mindestens 7-stündige Fahrschulung (als Tagesschulung möglich)
2,5 h Theorie, 3,5 h praktischer Übungsstoff sowie eine fahrpraktische
Übung im öffentlichen Straßenverkehr
Nach Abschluss wird die erfolgreiche Fahrschulung bescheinigt.
Keine praktische oder theoretische Prüfung nötig!
Welche Anhänger darf ich ziehen?
Kraftwagen bis 3,5 t und mit max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
Anhänger mit mehr als 0,75 t, auch wenn die Gesamtmasse von
Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t, aber 4,25 t nicht überschreitetAusbildung:
!!Für Motorradfan`s, die es noch werden wollen!!
Neu: !!! Ohne schriftl. Prüfung !!!!
Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
Führerscheinklasse AM
(Die alte Führerscheinklasse S und M werden zusammengefasst)
Die neue Klasse gilt künftig für Kleinkrafträder. Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.